Reisekostenabrechnung mit Excel: Verpflegungspauschalen 2021
Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen innerhalb Deutschlands bleiben nach der letztjährigen Änderung gleich. Für beruflich veranlasste Inlandsreisen gilt auch in 2021:
Ebenfalls unverändert bleibt die Übernachtungspauschale für Dienstreisen innerhalb Deutschlands. Diese beträgt seit der Reisekostenreform 2014 20,- Euro und kann bei Übernachtungen ohne Rechnung in Anspruch genommen werden. Sind die tatsächlichen Kosten jedoch belegbar, zum Beispiel durch eine Hotelrechnungen, können diese in kompletter Höhe abgerechnet werden.
Die Pauschbeträge für Auslandsreisen (Verpflegungsmehraufwand und Privatübernachtung) haben sich hingegen erwartungsgemäß geändert. Die unterschiedliche Höhe der steuerfreien Pauschalen richtet sich dabei nach den örtlichen Lebenshaltungskosten und der Inflation.
Am stärksten angehoben wird die Verpflegungspauschale für Länder wie Irland, Gambia und Kuwait. Indes wird der Pauschbetrag für die Republik Korea, Teilen Chinas und Burundi deutlich reduziert. Auch bei den Übernachtungspauschalen gibt es teilweise deutliche Veränderungen. So erhalten Reisende nach Rumänien, Andorra, Irland, Botsuana und China einen deutlich höheren steuerfreien Ausgleich für Privatübernachtungen.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier: Dienstreise-Online – Verpflegungspauschalen 2021
Die Sachbezugswerte für erhaltene Mahlzeiten wurden erneut angepasst. Demnach beträgt der Sachbezugswert
Der monatliche Gesamtbetrag an Sachbezugswerten für Verpflegung darf in 2021 eine Höhe von 263,00 Euro nicht überschreiten (55 € maximal für Frühstück, 104 € maximal für Mittagessen und 104 € maximal für Abendessen). Diese Sachbezugswerte für gestellte Mahlzeiten sind bei Reisekostenabrechnungen dann anzuwenden, wenn eine Dienstreise weniger oder maximal acht Stunden dauert.
Die Entfernungspauschale für die Benutzung des privaten PKW zur ersten Tätigkeitsstätte soll im Zuge des Klimapakets ab 2021 bis 2026 gesplittet werden.
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